Meine Kanzlei vertritt Sie unter anderem bei der Geltendmachung oder der Abwehr von Schadenersatzansprüchen, wie
Schmerzengeld, Verdienstentgang, Heilungskosten, Sachschäden, usw., sei es nach Autounfällen, Unfällen in der Freizeit oder Schädigungen im Eigentum.
Ebenso helfe ich Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer Gewährleistungsansprüche, sollten Mängel an Kaufgegenständen oder in
Auftrag gegebenen Gewerken auftreten.